Agentur für Seminarorganisation-Seminardienstleistungen

AGB...
Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma Agentur für Seminarorganisation-Seminardienstleistungen (im Folgenden ASemO-SDL genannt) vermittelt Trainer/Seminarleiter für Inhouse-Schulungen zur Qualifizierung und zur Weiterbildung.

1. Grundsätzliches

Mit einer Anmeldung oder einer Annahme der Angebote der ASemO-SDL akzeptiert der Auftraggeber diese und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschätes. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers zu dieser AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, die ASemO-SDL hat eine Änderung schriftlich bestätigt.

a) Eine Anfrage für die Ausrichtung eines Seminars kann telefonisch, schriftlich oder auch per E-Mail erfolgen.
b) Alle Beauftragungen müssen schriftlich erfolgen.

c) Bei Abmeldungen bis 5 Tage vor dem Seminartermin erhebt die ASemO-SDL eine Bearbeitungsgebühr von 30% der vereinbarten Kursgebühren.

d) Bei einer Terminverschiebung eines Seminars, die gegebenenfalls aufgrund höherer Gewalt zustande kommt, führt diese nicht zu einer automatischen Stornierung des Auftrages. Für eine Stornierung aufgrund der Terminverschiebung ist eine schriftliche Mitteilung notwendig. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

2. Inhouse-Schulungen

a) bei Schulungen im PC-Bereich stellt die ASemO-SDL keine Lizenzen von Programmen zur Verfügung. Dies ist alleinige Aufgabe des Auftragebers.

b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen oder Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von der ASemO-SDL weiterverarbeitet werden können. Dies gilt vor allem für Unterlagen, die für die gewünschten Inhalte (bei Abweichung zum Schulungskatalog) eines Inhouse-Seminares benötigt werden.

3. Preise

a) Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwehrsteuer in Deutschland.

b) Die Vergütung für Inhouse-Schulungen richten sich nach Anforderung des Aufttraggebers zzgl. der aktuell gültigen MwSt. als Tagessatz. Mehrtägige Seminare werden gesondert berechnet, wie auch Reise- und Fahrkosten.

c) Der Anspruch auf die Vergütung besteht auch dann, wenn der Arbeitsvertrag unmittelbar vor Arbeitsantritt des Seminarleiters/Trainers durch den Auftraggeber gelöst wird.

4. Nebenkosten

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich weitere tatsächliche Auslagen zu erstatten, wenn sie die üblichen Kosten übersteigen und die auf Verlangen des Auftraggebers entstanden sind. Die betrifft vor allem zusätzliche Ausstattungsgegenstände bei einer Inhouse-Schulung.

5. Zahlungsbedingungen

Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Zusendung des Auftrages für das jeweilige Seminar, die der ASemO-SDL spätestens 3 Wochen vor dem Seminartermin zuzusenden ist.

6. Schlussbestimmungen

Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die ASemO-SDL behält sich vor, inhaltliche und methodische Anpassungen vorzunehmen.

7. Haftung

In den Seminaren werden die Themen und Übungen so gestaltet, dass der interessierte und aufmerksame Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. Für einen Schulungserfolg haften wir jedoch nicht.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort/Gerichtsstand für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Karlsruhe. Es gilt deutsches Recht.